Häufige Fragen
EINER
KIEFERORTHOPÄDISCHEN
BEHANDLUNG
Die Behandlungsdauer
kann je nach Diagnose
sehr unterschiedlich ausfallen.
Im Durchschnitt dauert eine
Behandlung zwischen 15 und
24 Monaten. Die Behandlungsdauer
kann aber auch kürzer oder wesentlich
länger ausfallen – je nach
Komplexitätsgrad der zu
behandelnden Dysmorphie.
Dr. Jean Koch teilt Ihnen
bei Ihrem Termin
in der Praxis die
voraussichtliche
Behandlungsdauer mit.
FÜR
KIEFERORTHOPÄDIE?
Fachärzte für
Kieferorthopädie sind
Zahnärzte mit Promotion
im Fach Zahnchirurgie und
Weiterbildung zum Facharzt
für dentofaziale Orthopädie.
Diese vierjährige Weiterbildung
umfasst einen theoretischen
Teil (an der Universität)
und einen praktischen
Teil (in der Klinik).
UNTERSUCHUNG
Der erste Termin dient
dem gegenseitigen Kennenlernen.
Außerdem wird festgestellt,
ob eine Behandlung erforderlich
ist oder nicht. In einem nächsten
Schritt wird eine umfassende
kieferorthopädische Untersuchung
durchgeführt, um eine genaue
Diagnose zu stellen
und einen individuellen
Behandlungsplan
zu erstellen.
KIEFERORTHOPÄDIE
Ziele der
kieferorthopädischen
Behandlung sind: Korrektur
von Zahnfehlstellungen,
Korrektur des Kieferwachstums,
ordnungsgemäßes Funktionieren
des Mundraums und der Zähne,
Vereinfachung der Zahnpflege
und positive Beeinflussung
der Alterung des
Gesichts und
der Mundpartie.
Nehmen Sie im
Fall von Stoß- oder
Schlageinwirkung auf
die Zähne (Zahntrauma)
unverzüglich Kontakt mit unserem
Team, Ihrem Zahnarzt bzw. dem
zahnärztlichen Dienst oder der
HNO-Abteilung im nächstgelegenen
Krankenhaus (Basel oder Mulhouse)
auf. Bei Verlust eines Zahnes:
Heben Sie den Zahn auf
(an der Zahnkrone anfassen!)
und legen Sie ihn – ohne
ihn zu reinigen – in eine
Kochsalzlösung, in Milch
oder in Ihren eigenen
Speichel. Manchmal kann
ein verlorener Zahn
reimplantiert werden.
UND
KIEFERORTHOPÄDIE
Bei in Frankreich
sozialversicherten Kindern
und Jugendlichen unter 16
Jahren werden die
Behandlungskosten unabhängig von
der Diagnose bis zu einer Höhe
von 193,50 € pro Semester
und für eine Dauer von bis zu sechs
Semestern in Folge von der
Sozialversicherung übernommen.
In bestimmten Fällen können
die Kosten auch bei der
Behandlung von Erwachsenen
übernommen werden.
Genauere Informationen
hierzu erhalten
Sie bei uns
in der Praxis.